Brennbare Leitungsanlagen in notwendigen Fluren sicher installieren
Beim Verlegen von Leitungsanlagen aus brennbaren Baustoffen oder mit brennbaren Dämmungen sind im Bereich von notwendigen Fluren besondere brandschutztechnische Anforderungen zu berücksichtigen. Diese Anforderungen werden grundlegend in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) beschrieben. Eine offene Verlegung ist dort beispielsweise ausgeschlossen, um Rauchentwicklung und eine Ausbreitung des Feuers im Brandfall zu vermeiden.
Als einfache Lösung erscheint die Installation von brennbaren Rohrleitungen mit geschlossener nichtbrennbarer Unterdecke. Aber was tun, wenn die Einbausituation solche Lösungen nicht zulässt? Immer häufiger werden beispielsweise Akustikdecken verbaut, die dafür keinen ausreichenden Feuerwiderstand aufweisen. Besondere Herausforderungen stellen sich außerdem immer wieder beim Brandschutz im Bestand.
Frankfurter Lösung
Für solche und ähnliche Situationen bietet sich die „Frankfurter Lösung“ an. Dabei handelt es sich um eine abweichende Möglichkeit der brandschutztechnischen Kapselung. Eingesetzt werden gutachterlich geprüfte Brandschutzprodukte, die die brennbare Leitung umschließen und damit abkapseln. Die Frankfurter Lösung kann beispielsweise bei der offenen Verlegung einer nichtbrennbaren Kälteleitung (d ≤ 160 mm) mit brennbarer Synthese-Kautschuk-Isolierung auch ohne geschlossene nichtbrennbare Unterdecke angewendet werden. Drei Varianten der Frankfurter Lösung stellen wir im Folgenden vor.
1. Mineralwolldämmschale
Die brandschutztechnische Kapselung der brennbaren Kältedämmung des eben genannten Beispiels erfolgt über eine Mineralwolldämmschale, deren Schmelzpunkt über 1000°C liegt. So erhält man eine nicht brennbare Oberfläche, die die brennbare Kältedämmung umschließt und sie damit brandschutztechnisch abkapselt.
2. Verblechung
Auch mit der Verblechung bietet sich gemäß DIN 4140 eine weitere abweichende Möglichkeit der brandschutztechnischen Kapselung. Bei zuvor genanntem Beispiel der Kälteleitung würde die brennbare Dämmung mit einem verzinkten Stahlblech ummantelt und damit brandschutztechnisch abgekapselt werden.
3. Bandage aus Brandschutzgewebe
Hier erfolgt die Ummantelung der brennbaren Oberfläche durch eine Bandage, die ursprünglich für die Sicherung von Kabelinstallationen entwickelt wurde. Mittlerweile gibt es aber auch entsprechende brandschutztechnische Bewertungen für die Anwendung der Bandagen auf nichtbrennbaren Rohren mit brennbarer Isolierung. Im Brandfall schäumt das Brandschutzgewebe auf und verhindert so eine Brandweiterleitung im Bereich der brennbaren Dämmstoffe.
Für alle beschriebenen Varianten der Frankfurter Lösung gilt:
Um den brandschutztechnischen Anforderungen zu genügen, ist zum einen ein Nachweis der Gleichwertigkeit der Frankfurter Lösung zu den Lösungen der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) notwendig. Dieser Nachweis kann beispielsweise über eine gutachterliche Stellungnahme erfolgen. Die Möglichkeit zum Einbau der Frankfurter Lösung sollte über das Brandschutzkonzept für das jeweilige Bauobjekt im Vorfeld abgestimmt und genehmigt sein.
Wichtig!
Ob das Frankfurter Modell bei Ihrem Bauvorhaben zum Einsatz kommen kann, ist vor Einbau mit dem zuständigen Brandschutz-Sachverständigen abzusprechen, da es sich hier in jedem Fall um eine Abweichung von der Bauordnung handelt. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde ist in jedem Fall mit einzubeziehen, da die Freigabe nur durch diese erfolgen kann.